Hier sind die Richtlinien des Schnellkampfgeschwaders 51 aufgelistet (Aufgestellt 2024):
§1 Zweck und Bezeichnungen dieser Internetgemeinschaft
Alle Personen hinter dem von ihnen gewählten Rufzeichen gehören zu einer Computerspielegemeinschaft einer Flugsimulation im Bereich "Luftkampf" (englisch: Aircombat). Diese Gemeinschaft dient ausschließlich diesem Zweck und hat keine weitere Funktion.
Sie trägt die Bezeichnung "Schnellkampfgeschwader 51", Kurzform: ""SKG51"" und ist ein virtuelles Luftkampfgeschwader im Szenario des zweiten Weltkriegs, ohne Bezug zu einem in der Zeit von 1939 bis 1945 existierenden Geschwader.
§2 Vertragsbindung
Jeder Spieler gehört solange zu dieser Spielegemeinschaft, wie es sein eigener Wunsch ist und den vereinbarten Anwesenheitspflichten nachkommt. Es gibt für diese Spieler, zu der Benutzergruppe "User" gehörend, d.h. ohne administrative Aufgaben, keine vertragliche Bindung. Als User kann man sich jederzeit aus dieser Gemeinschaft lösen. Die Folgen davon sind der Entfall des Rufzeichenzusatzes wie unter §5 erläutert, und der Verlust der Berechtigung den internen Bereich der Gemeinschaft "SKG51" nutzen zu dürfen -oder können.
§2a Vertragsbindung für Administratoren.
Für Piloten mit administrativen Aufgaben ist das Ausscheiden aus dieser Spielegemeinschaft in sofern nicht uneingeschränkt möglich, da erst alle administrativen Rechte entzogen werden müssen und anschließend sichergestellt sein muss, dass die Darstellung der Internetseiten auf http://www.skg51.de weiterhin fehlerfrei gewährleistet ist. Anschließend kann wie in §2 verfahren werden.
§3 Kosten und Nutzung
Die Zugehörigkeit zum Geschwader ist gratis. Es werden mit heutigem Stand keine Kosten erhoben. Die Betrachtung der öffentlichen Internetseiten auf https://www.skg51.de ist ohne Einschränkung jeder Person erlaubt und kann vom Betreiber oder einem der Administratoren auch nicht ausgesprochen werden. Die Nutzung des internen Bereiches ist nur zugehörigen Spielern erlaubt. Die Weitergabe der notwendigen Informationen zum Betrachten der internen Seiten ist untersagt und führt bei Zuwiderhandlung zum sofortigen Ausschluss aus dieser Spielegemeinschaft.
§ 3a Administrationspflicht
Jedem Spieler der administrative Aufgaben an der Internetpräsentation https://www.skg51.de hat ist es untersagt, Schäden in jeglicher Form daran zu verursachen. Bei nachweislichem Vorsatz werden rechtliche Schritte eingeleitet.
Dazu zählen in besonderem Maße Tätigkeiten, die die Darstellung der Internetseite verhindern oder unbrauchbar machen. Weiterhin das Einbringen von sogenannten "Links" (Weiterleitungen) auf andere Seiten, die rechtlich umstritten oder verboten sind. Das Einbringen von politischen Ansichten in jeglicher Form ist untersagt. Vorgänge mit unabsehbaren Folgen für diese Internetpräsentation sind zu unterlassen. Es ist in jedem Falle mit dem Betreiber dieser Seiten Rücksprache zu halten, seine Aussage ist bindend.
§4 Verwendete Namen und Bezeichnungen
Diese Spielegemeinschaft nimmt als Organisationsstruktur die der Luftwaffe in der Zeit von 1939 bis 1945. Damit ist der Aufbau innerhalb der Spielegemeinschaft nach einer nachlesbaren Logik, und die Zugehörigkeit der einzelnen Spieler wird besser erklär- und erkennbar. Verwendete Worte sind: Rufzeichen, Dienstgrad, Pilot, Schwarm, Staffel, Gruppe, Geschwader, Fliegerkorps und Luftflotte. Das Rufzeichen (englisch: callsign) jedes Spielers ist von ihm selbst gewählt und steht nicht in direkter Verbindung mit dem Geschwader. Da ein Rufzeichen nicht immer offensichtlich ist, ist die Erklärung nur durch den Spieler selbst möglich. Die hier verwendeten Dienstgrade mit deren Aufgaben sind nicht der Zeit von 1939 bis 1945 entnommen und sind daher innerhalb der Internetseiten unter "https://www.skg51.de" erläutert.
§5 Zugehörigkeit
Alle Personen, die mit ihrem Internetnamen (Rufzeichen) in der Liste der Piloten auf den Internetseiten unter https://www.skg51.de erscheinen, sind offiziell dem Geschwader zugehörig. Die sichtbare Kennung dieser Rufzeichen besteht darin, dass ihnen die vorhergehende Bezeichnung SKG51_ oder mit Gruppennummer als römisch eins (I) bis fünf (V) in Form von I./SKG51_ etc. zugefügt ist. Eine weitere Möglichkeit der Darstellungsform ist die Nummer der Staffel vor der Geschwaderbezeichnung. Als Beispiel seien hier 8./SKG51_ und 13./SKG51 dargestellt. Diese Nummern gehen von eins bis zwanzig bzw. als Stab eins bis sechs. Zusätze für Aufklärer, Jagdbomber sind ebenfalls Mögliche Bestandteile, hier seien 5.(Jabo)/SKG51_, 15.(H)/SKG51_, AufklGr./SKG51_ und 11.(J)/SKG51_ als Syntaxbeispiele genannt.
Die Zugehörigkeit der Piloten innerhalb der Flugsimulation ist durch das Verbandskennzeichen und, sofern der Server die Möglichkeit bietet, durch eine besondere Bemalung kenntlich gemacht. Des Weiteren ist ein Rumpfbild in der gezeigten Form als Wappen SKG51 in die Bemalung (englisch: Skin) eingearbeitet.
Des weiteren ist die Zugehörigkeit abwesenheitsabhängig. Dieses wird im Paragraphen 7, "Ausschluss aus dem Geschwader" erläutert
§6 Aufnahme in das Geschwader
Die Aufnahme in dieses Internet-Geschwader ist erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr möglich, in Einzelfällen kann es auch Ausnahmen geben. Ein weiterer Punkt ist das Kennenlernen durch Sprache über eine Kommunikationsplattform. Die bewerbende Person muss selbst anwesend sein und darf sich nicht vertreten lassen. Weiterhin muss der Bewerber die deutsche Sprache beherrschen, da dieses eine deutschsprachige Gemeinschaft ist. Verpflichtend ist die Anwesenheit des Spielers, in eigener Person, innerhalb von drei Monaten an mindestens vier Trainingsabenden dieser Internetgemeinschaft. Der Geschwaderführung allein (dem Stab) unterliegt die Entscheidung, ob dem Piloten generell die Möglichkeit der Zugehörigkeit ge- oder verwehrt wird. Über den Zeitpunkt der Zugehörigkeit und wie der Pilot in das Geschwader eingebunden wird, entscheidet allein der Stab des Geschwaders.
§7 Ausschluss aus dem Geschwader
- Die Mitgliedschaft im Geschwader ist nur solange gewährleistet, wie klargestellt ist, dass der Mitspieler die Spielphilosophie des Schnellkampfgeschwader 51 lebt und weiterträgt.
Sollte sich während seiner Zugehörigkeit eine andere Vorgehensweise oder die Ansicht zum gruppenorientierten Spielen ändern, wird die Zugehörigkeit zum Schnellkampfgeschwaders 51 beendet. - Sollte sich ein Geschwadermitglied mehrfach negativ oder beleidigend gegenüber anderen Spielern öffentlich äußern und wird dieses nicht nach mehrmaligem Ermahnen durch den Stab beendet, erfolgt der Ausschluss aus dem Geschwader.
- Rassistische, antisemitische und neonazistische Äußerungen, nazistische Parolen in Gedanken, Wort oder Bild, sowie Verharmlosung oder sogar Infragestellung der Straftaten des dritten Reiches, führen zum sofortigen Ausschluss.
- Piloten, die ohne Zustimmung des Stabes einem anderen virtuellen Geschwader beitreten oder angehören, werden mit sofortiger Wirkung aus dem Schnellkampfgeschwaders 51 entlassen.
Bei Anwesenheiten über 30 Teilnahmen im Jahr, wird der Pilot als "Mitglied" geführt, er muss das Geschwaderkürzel "SKG51_" im Namen tragen.
- Bei Anwesenheiten größer 10 aber unter 30 Teilnahmen im Jahr, wird der Pilot als "Supporter" geführt. Es ist im freiwillig möglich ein kleingeschriebenes "skg51_" vor sein Rufzeichen zu setzen. Ist eine über dreißig malige Teilnahme im laufe des Jahres bis Jahresende nicht mehr erreichbar, wird schon im laufenden Jahr der Status auf "Supporter" gesetzt und das Geschwaderkürzel muss klein geschrieben werden.
Bei einem Anwesenheitsdurchschnitt von 10 Teilnahmen und weniger Teilnahmen im Jahr gilt der Pilot nicht mehr Zugehörig und wird im Geschwader nicht mehr gelistet. Das Geschwaderkürzel muss entfernt werden.
- Weitere zum Ausschluss führende Gründe behält sich der Stab vor.
Mit dem Ausschluss aus dem Geschwader treten folgende Maßnahmen in Kraft:
- Die Präfixe "I./SKG51_", "SKG51" oder sonstige abgewandelte Formen, sind sofort zu entfernen.
- Weiterhin sind alle Bemalungen der virtuellen Flugzeuge, die das Geschwaderemblem des SKG51 beinhalten, zu löschen.
- Die Dateien mit dem Regimentsemblem in Form von sind zu löschen.
- Es werden dem Piloten sofort alle Zugriffsrechte auf interne Bereiche entzogen.
- Wegnahme aller Rechte, die eine übergeordnete Funktion gegenüber normalen Spielern beinhalten.
- Entfall jeglicher Beeinflussung des Trainingsservers oder der Gesprächsplattform "Team-Speak".
§8 Verhalten von Geschwadermitgliedern in der Öffentlichkeit
Jeder Pilot hat sich so zu verhalten, dass der Ruf des Geschwaders nicht negativ beeinflusst wird. Meckereien, Zänkereien und Beschimpfungen sind auf den öffentlichen Spieleplattformen (Servern) als Schrift oder als gesprochenes Wort und in den Foren, dort in schriftlicher oder bildlicher Form, untersagt. Äußerungen, die der Pilot trifft, hat auch nur dieser und nicht das Geschwader zu verantworten. Dem Geschwaderstab bleibt es jedoch vorbehalten diese anzumahnen oder diese ihm mit Nachdruck zu untersagen. Parolen, Vergleiche oder Beschimpfungen die auf das Dritte Reich anspielen und dem Stab belegt werden können, haben den sofortigen Ausschluss des Spielers aus dieser Gemeinschaft zur Folge. Ebenfalls untersagt ist das Auftragen des Hakenkreuzes auf die Flugzeuglackierung (Skin).
§9 Allianzen
Unsere bestehende Freundschaft und/oder Allianz mit anderen Geschwadern und deren Piloten ist bei Einsätzen, als auch in der zwischenmenschlichen Kommunikation zu pflegen.
gez.
Stab des SKG51 "Sturmvögel"